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Haftung des Dienstgebers

Schaden am eigenen PKW bei Dienstfahrt

Entsteht am Fahrzeug des/der Dienstnehmers/in während einer Dienstfahrt ein Schaden, muss der Dienstgeber den Schaden unter bestimmten Voraussetzungen ersetzen.

Die Höhe des Ersatzanspruches richtet sich nach folgenden Kriterien

Antrag stellen

Für die Bearbeitung solcher Anträge ist die Dienststelle PZS – „Personal und Zentrale Services“ zuständig. Das entsprechende Antragsformular kann über das imag (Intranet Magistrat) abgerufen werden: Antragsformular herunterladen (DOC, 76 KB)

Bei Fragen wenden Sie sich an die Personalvertretung und Gewerkschaft.
Wir sind gerne für Sie DA!