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Aktualisiert: Mitarbeiter-Information der younion zur Corona Pandemie

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach  intensiven Beratungen und erfolgreichen, sozialpartnerschaftlichen Gesprächen mit dem oö. Gemeindebund konnte die younion_Landesgruppe OÖ ihren Beitrag dafür  leisten, dass es eine einheitliche und faire Anwendung von Erlässen in den oö. Gemeinden  gibt.

Important!

Der mehrseitigen Erlass des Landes, aktualisiert am 19.3.2020, wurde für die Praxis zusammengefasst (Link zum Erlass)

Wie sieht die Klarstellung im Detail aus?

Was gilt, wenn meine Tätigkeit ganz entfällt und mich der Dienstgeber heimschickt?
Wenn keine Dienstverrichtung möglich ist, erfolgt eine  Dienstfreistellung – diese wird bezahlt (also definitiv kein Urlaub,  kein ZA)!
Zu beachten ist, dass diese Dienstfreistellung  bis  auf  jederzeitigen   Widerruf  gilt. Während der Dienstfreistellung muss man voll erreichbar  sein – für die Dauer der Dienststunden. Bei Bedarf kann man in dieser  Zeit zu notwendigen Arbeitseinsätzen gerufen werden. Dieser Aufforderung hat man auch Folge zu leisten (Ausnahme:  Kind unter 14 J. ist zu betreuen und wäre sonst allein).

Ich habe Kinder und muss sie betreuen, eine andere Betreuung steht mir nicht zur Verfügung. Was gilt?
Sie  sind bis auf weiteres grundsätzlich vom Dienst freigestellt – dafür  werden sie auch bezahlt (also definitiv kein Urlaub, kein ZA)! Für  telefonische Anfragen soll man jedenfalls zur Verfügung stehen, um Rückfragen beantworten zu  können. Das geht sich im Normalfall auch neben der Kinderbetreuung aus  (nach dem Motto: wir helfen zusammen und unterstützen uns, so gut es  geht).

Ich  wurde vom Dienst freigestellt, in der Erreichbarkeit werde ich zu einem  Einsatz gerufen. Muss ich auch andere Arbeiten übernehmen?
Ja, alle zumutbaren Tätigkeiten müssen vor allem zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur verrichtet werden.

Wer wird weiterhin dienstlich eingesetzt und bekommt keine Freistellung?
Damit  die Gemeinde ihre unbedingt notwendigen Aufgaben erledigen kann, sind  einige Kolleginnen und Kollegen unverzichtbar. Wenn keine Telearbeit  möglich ist, müssen sie den Dienst nach den üblichen Dienstzeiten erfüllen. In Härtefällen  kann es hier sogar erforderlich werden, dass bereits genehmigter Urlaub  unterbrochen oder verschoben werden muss; hier beraten wir gerne unsere  Mitglieder, ob im Einzelfall die Voraussetzungen auch tatsächlich vorliegen.

Mit  dieser einheitlichen Linie sollten allfällige Missverständnisse  beseitigt werden und ein geordneter Ablauf ermöglicht werden.

Alle wichtigen Linz-Informationen zur Corona-Pandemie findet man im Internet,

 

Das PZS gibt Auskunft:

Mag.a Nicole Tischler: Tel.: 7070-1254 oder nicole.tischler@mag.linz.at

oder

Martina Luckeneder: Tel.: 7070-1232 oder martina.luckeneder@mag.linz.at

 

Für Rückfragen sind auch wir im Büro der Personalvertretung gerne täglich auch telefonisch oder per E-Mail von 7 – 13 Uhr für euch erreichbar!

 

younion_Bezirksgruppe Linz-Stadt                                         younion_Landesgruppe OÖ

Tel: 0732 7070-1059                                                                    Tel: 0732 65 42 46
Mail: pv@mag.linz.at                                                                     Mail: recht.ooe@younion.at