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Viele Fragen zur Gleitzeit NEU

Das Gleitzeit-Cafe der Personalvertretung im Neuen Rathaus bot die Möglichkeit sich zu informieren und eigene Probleme aufzuzeigen

Etwa 40 Personen fanden sich am Donnerstag-Vormittag zum Erfahrungsaustausch mit der PV-Spitze und den für Personalfragen zuständigen PV-MitarbeiterInnen ein. In gemütlicher Runde bei Kaffe und Mehlspeisen wurden die auftretenden Fragen eingehend besprochen und großteils beantwortet. Leider wurde die Zusage des PZS, am Gleitzeit-Cafe teilzunehmen, um Buchungsfragen zu beantworten, sehr kurzfristig abgesagt. Spezielle Themen (vor allem ESS Buchungen) konnten daher nicht im Detail beantwortet werden. Das Angebot, diese schriftlich vom PZS später zu beantworten, ist weiterhin aufrecht. Bei den Gesprächen zeigte sich jedoch, dass viele Probleme meist nur verbal und direkt mit den KollegInnen ausdiskutiert werden können.

Es wurde bei den Gesprächen festgestellt, dass die Gleitzeit-Neu in den Geschäftsbereichen teilweise sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Für unaufschiebbare Arztbesuche (etwa am Vormittag) wurde teilweise angeordnet, ausbuchen zu müssen und diesen Besuch daher in der Privatzeit vorzunehmen – trotz Normaldienstzeit! „Bei der Gleitzeit NEU sei das so!“
Bei manchen GBs wird der Arztbesuch zwar auf die Normaldienstzeit angerechnet, dafür, wenn der Mitarbeiter am Nachmittag eine angeordnete Mehrdienstleistung erbringen muss, wird die Dauer des Arztbesuches jedoch auf einmal von der Mehrleistung abgezogen…

Unübersichtliche Mehrdienstleistungen

Eines der Hauptprobleme bei den Gesprächen war jedenfalls die unübersichtliche ESS Buchung von Mehrdienstleistungen (MDL). Teilweise haben MitarbeiterInnen keinen eigenen PC und müssen das über einen anderen Mitarbeiter buchen lassen. Für diese MitarbeiterInnen wurde teilweise angenommen, dass alle MDL Buchungen erst am Ende des Quartals zu erfolgen haben. Dabei wird völlig übersehen, dass die KollegInnen ja dann quasi ein ganzes Quartal lange keinen Überblick über ihre angefallenen Gleitzeiten bzw. MDL-Stunden haben.

Die Übertragung der MDL in Überstunden am Quartalsende war ebenfalls Thema. Laut Gleitzeitregelung muss diese am letzten Tag des Quartals beantragt werden. Was wenn der/die MitarbeiterIn nicht anwesend (Urlaub/krank) ist? Geht das dann auch noch in den ersten Tagen des nächsten Quartals?

Mehrdienstleistungen können zudem nur bis 19 Uhr gebucht werden, alles was darüber geht, wird vom System nicht angenommen und als unabgegoltene Mehrdienstleistung verbucht. Das kann nicht sein, wenn eine Leistung erbracht wurde!

Probleme ergeben sich mit der Gleitzeit NEU auch bei Teilzeitkräften. So etwa bei einer Kollegin, die ihre 20 Stunden auf drei Tage (MO 10h, Di 5h, Mi 5h) aufteilt. Sie erhält durch die fiktive Berechnung der Tagesarbeitszeit (20h / 5 Tage) somit bei Krankheit oder Feiertag am Montag automatisch nur 4 Stunden gerechnet und macht plötzlich 6 Stunden Gleitzeit minus.

Die Gleitzeitbeauftragten in den GBs handeln anscheinend Themen und Anfragen ihrer KollegInnen auf unterschiedliche Weise ab.  Hier ist sicherlich noch Handlungsbedarf für ein einheitliches Vorgehen.

KollegInnen sprachen sich für die Einführung von mehreren Gleittagen aus, da sie Ihr Gleitzeitguthaben nicht ausreichend abbauen können. Eine Forderung, welche die PV bereits bei den GZ-Verhandlungen vertrat. Denn MitarbeiterInnen im neuen System können so nur maximal 16 Stunden an Gleittagen abbauen, MitarbeiterInnen im alten System  jedoch 20.

Probezeit ausdehnen

Viele Buchungsfälle (Quartalssprünge und die Abbrechnung von MDL, Urlaube, usw…) können im neuen System in den sechs Monaten Probebetrieb unserer Meinung nach nicht ausreichend getestet werden, um allfällig auftretende Probleme aufzuzeigen. Die PV plädiert daher den Probebetrieb auf mehr als zwei Quartale, eher noch ein ganzes Jahr auszudehnen. Erst dann dürfte es für die MitarbeiterInnen Gewissheit geben, ob das Neue GZ System für sie passt.

Sollte sich nichts an der Dauer des Probebetriebes ändern, informieren wir jedenfalls alle KollegInnen rechtzeitig, um die Frist zum Zurückwechseln ins alte System nicht zu übersehen.