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Bildungskarenz

Arbeitspause für Weiterbildung

Die Bildungskarenz eröffnet Vertragsbediensteten die Möglichkeit, sich für zwei bis zwölf Monate von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen – ohne dafür das Dienstverhältnis auflösen zu müssen.

Dauer der Bildungskarenz

Die Dauer der Bildungskarenz muss mindestens zwei und darf maximal zwölf Monate betragen. Während dieser Zeit erhält der/die Arbeitnehmer/-in vom Arbeitsmarktservice Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Dieses ist steuerfrei!

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Bildungskarenz

Besondere Hinweise

Antragstellung und Auszahlung

Der Antrag auf Bildungskarenz ist bei der jeweils zuständigen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (Wohnbezirk) zu stellen. Das Weiterbildungsgeld kann frühestens ab dem Tag der Antragstellung zuerkannt werden.