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Essenmarken: Unklare Dienstgeber-Info

An sich wäre es ganz einfach: Seit der Entscheidung des damaligen Bürgermeisters Hillinger erhalten Magistratsbedienstete Essenmarken. Dies mit der klaren Regelung, dass Essenmarken für „Arbeitstage mit einer mindestens halbstündig festgelegten Mittagspause“ gewährt werden. Man muss nicht Jus studieren, um diese Bestimmung richtig zu deuten: ein langer Tag liegt vor, wenn im Dienstplan mindestens 30 Minuten Pause vorgesehen sind.

Umso mehr verwundert es, wenn im aktuellen Infoschreiben im imag (FAQs) zusätzlich eine Voraussetzung eingeführt wurde, die in der B-Entscheidung keine Deckung findet: mehr als 8 Stunden Arbeitszeit wären nunmehr erforderlich.

Woher kommt der Sinneswandel?

Ausgangspunkt war nach unserer Wahrnehmung die Diskussion rund um die Essenmarken für Lehrlinge. PV-Standpunkt war und ist, dass Lehrlingen auch an Berufsschultagen Essenmarken zustehen, wenn im Stundenplan eine mindestens halbstündige Mittagspause festgelegt wurde. Dienstgeberseitig wurde nun offenbar die 8-Stunden-Regelung „erfunden“, um diesen Lehrlingen die Essenmarken an einzelnen Berufsschultagen zu streichen (dann, wenn die reine Unterrichtszeit unter 8 Stunden liegt; sogar die 5-Minuten-Pausen werden herausgerechnet!!!). In einer hitzigen Debatte versuchten wir, die Magistratsdirektorin umzustimmen und gerade für Lehrlinge, die mit einer kleinen Lehrlingsentschädigung auskommen müssen, die Essenmarken in vollem Umfang zu retten. Dabei verwiesen wir auch auf die klare Definition vom damaligen Bürgermeister Hillinger, die immer noch wirksam ist.

Darf die Verwaltung einfach über politische Entscheidungen drüberfahren?!

Diese Frage haben wir uns bereits bei der Änderung des Rundschreibens für Krankenstand im Urlaub gestellt. In diesem Punkt konnte sich unsere rechtliche Auffassung durchsetzen (betreffend Stichtagsregelung). Beim Streit um die Essenmarken sind wir noch nicht am Endpunkt angelangt. Wir hätten es nicht für möglich gehalten, dass geltende politische Festlegungen von der Verwaltungsspitze nicht nur restriktiv ausgelegt, sondern um kreative Kriterien erweitert werden. Bei der geplanten Kürzung der Gehaltsanpassungen um 1% durch den damaligen Landesrat Hiesl sprachen wir von „Mundraub“. Wie soll man es anders bezeichnen, wenn Lehrlingen Essenmarken gestrichen werden?