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Keine körperliche Arbeiten bei großer Hitze

 

Important!

Die Personalvertretung konnte erreichen, dass bei körperlich anstrengenden Arbeiten vor allem mit zusätzlicher Hitzeproduktion (z.B. Asphaltieren) ab einer zu erwarteten Mittagstemperatur über 32 Grad ab 11 Uhr nicht mehr angeordnet werden. Die Organisation der Arbeiten ist dann so zu gestalten, dass an Tagen mit so extremen Temperaturprognosen alternative Aufgaben durchgeführt werden. Diese Anordnungen erfolgten durch die Personaldirektorin als erste Reaktion nach einem Gespräch mit der Personalvertretung.

 

Das Thema Arbeiten bei großer Hitze wird auch in weiterer Folge von der Bedienstetenschutzkommission bearbeitet werden.

Zusätzlich wird bei Arbeitstätigkeiten im Freien auch auf die Hinweise der Arbeitsmedizin verwiesen.

Auch auf Bundesebene fordern Gewerkschaft und Arbeiterkammer eine Erweiterung der Schutzbestimmungen für ArbeitnehmerInnen um Vorschriften bzgl. der Höchsttemperaturen an Arbeitsplätzen.