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Sonderurlaub mit Bezügen

Bedienstete haben grundsätzlich einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub bis zum angeführten Höchstausmaß pro Kalenderjahr bei

GB-DirektorInnen können jeweils einen Tag Sonderurlaub mit Bezügen pro Kalenderjahr aus nachstehenden Gründen gewähren

Sonderurlaub zur Erfüllung einer familiären Pflicht

Das PZS kann dem/der DienstnehmerIn zur (Betreuung von nahen Angehörigen) Sonderurlaub mit Bezügen bis zu einer Woche (40 Stunden bei Vollzeit) gewähren.

Voraussetzung ist, dass ein Pflegeurlaub nicht oder nicht mehr bewilligt werden kann.

Für die Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten Kindes, Wahl- oder Pflegekindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, kann zusätzlich ein Sonderurlaub mit Bezügen bis zu 20 Stunden jährlich bei Vollbeschäftigten gewährt werden, wenn kein Anspruch mehr auf Pflegeurlaub besteht und zumindest zwei Kinder im gemeinsamen Haushalt des Antragstellers/der Antragstellerin leben.

Sonderurlaub mit Bezügen – Dienstanweisung:

https://imag.linz.at/at.linz.imag/opencms/lebendige_verwaltung/Dienstliches/Anweisungen/Dienstanweisungen/_dokumente/Sonderurlaub.pdf

Formular:

https://imag.linz.at/at.linz.imag/opencms/lebendige_verwaltung/Dienstliches/Formulare/index.html