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Vordienstzeiten: erste Fortschritte

Der Landtag macht Sommerpause und rundherum herrscht Wahlkampfstimmung. Deshalb müssen unsere Vordienstzeiten-Verhandlungen mit der Landesregierung eine Pause bis zur Landtagswahl am 27.September einlegen.

Wie berichtet muss das Gehaltssystem neu verhandelt werden, weil die Anrechnung von Vordienstzeiten nicht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entspricht (www.pv-maglinz.eu/vordienstzeiten-vor-18-wir-verhandeln).

Der Gerichtshof hat ja mehrmals in seinen Entscheidungen klar gemacht, dass gesetzliche Änderungen bei der Berücksichtigung von Zeiten zwischen 15 und 18 notwendig sind. Dazu kommen noch Unklarheiten bei der Anrechnung von privatwirtschaftlichen Vordienstzeiten, die gesetzlich bereinigt werden müssen.

In diesem Zusammenhang gab es auch eine kleine Überraschung im „Oö. Gesundheitsberufegehaltsanpassungsgesetz 2015“:

Bewegung mit kleinen Schritten: Die Vordienstzeiten – Absichtserklärung des Landes

„Es wird eine eigene verwaltungsökonomische und pauschalierte Neuregelung der Vordienstzeiten getroffen“, so die Zusage des Landes. Dabei gilt Folgendes:

In bereits entstandene Ansprüche wird also nicht eingegriffen. Im Februar hat sich das noch ganz anders angehört: damals meinte das Land, mit einem Federstrich könnten sämtliche Ansprüche ausradiert werden. Unrühmliches Vorbild war damals der Bund, welcher in der Zwischenzeit eine korrigierte Neuregelung für die Bundesbediensteten geschaffen hat.

 Land beschließt verbesserten Verjährungsverzicht

„Auf Anträge, die auf Verbesserung der besoldungs- oder pensionsrechtlichen Stellung infolge zusätzlicher Berücksichtigung von Vordienstzeiten abzielen, ist der Zeitraum ab dem 1. Mai 2014 nicht auf die dreijährige Verjährungsfrist anzurechnen“, regelt ein neues Landesgesetz. Bei Gehaltsnachzahlungen wegen verbesserter Vordienstzeiten hat das zur Folge, dass rückwirkend bis Mai 2011 gerechnet werden muss. Verjährt wären dann erst ältere Ansprüche vor/bis April 2011.

Anders ist die Lage für die Bediensteten der Stadt Linz: durch mehr als tausend Anträge an den Dienstgeber haben wir gemeinsam Stärke gezeigt und Bürgermeister Luger zu einem besseren Verjährungsverzicht bewegen können.

Important!

Einzigartig in Oberösterreich gilt daher in Linz ein möglicher Nachzahlungszeitraum rückwirkend bis Dezember 2010, sofern der Antrag im Dezember 2013 auch tatsächlich gestellt wurde.

Wer keinen Antrag gestellt hat, profitiert immerhin noch vom allgemeinen Verjährungszeitpunkt des Landes, den die Gewerkschaft erreichen konnte.

Ausgang noch immer offen

Auch wenn die Chancen gut stehen, dass das Land Nachzahlungen durch Gesetzesbeschluss ermöglicht, gibt es nach wie vor keine Sicherheit, dass der Auftrag des Europäischen Gerichtshofs erfolgreich umgesetzt wird. Die Signale aus dem Landhaus stimmen zuversichtlich, doch wie die langjährige Erfahrung zeigt, werden wir als Gewerkschaft bis zum Schluss hartnäckig verhandeln müssen, damit auch tatsächlich eine Verbesserung beschlossen wird.