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1 Tag Sonderurlaub statt Karfreitag – gilt auch 2015!

Rechtzeitig vor Ostern wollen wir die Vereinbarung zwischen PV und dem Personalreferenten Bürgermeister Klaus Luger aus 2014 in Erinnerung rufen:

Important!

MIt der Vereinbarung wurde die Karfreitags- und die Allerseelenregelung abgelöst: im Gegenzug kann sich jede/r städtische Bedienstete einen zusätzlichen Tag pro Jahr für “lebensphasenabhängige Bedürfnisse” als Sonderurlaub mit Bezügen freinehmen.

Warum war diese Vereinbarung notwendig?
Ein Urteil des OGH in dieser Sache hätte für die städtischen Bediensteten eine grobe Ungleichbehandlung bedeutet:

– KARFREITAG WÄRE FREI:
für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deren Dienstverhältnis vor dem 30.11.2011 begonnen hat, ausgenommen Beamtinnen und Beamte;

– KARFREITAG WÄRE DIENST!
für alle Beamte und Beamtinnen, sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deren Dienstverhältnis nach dem 30.11.2011 begonnen hat;

 Um diese Ungleichbehandlung aus der Welt zu schaffen, gelang der Personalvertretung 2014 folgende Lösung:

Important!

Der freie Karfreitag und der freie Nachmittag, wenn Allerseelen an einen so genannten “Langen Tag” fällt, wird abgelöst durch
1 Tag Sonderurlaub mit Bezügen für “lebensphasenabhängige Bedürfnisse”.

 

Dieser Tag kann ohne zusätzliche Begründung das ganze Jahr über frei gewählt werden und wird im ESS gebucht. Zu verbrauchen ist der Tag bis zum 31.12., ein „Ansparen“ für das nächste Jahr ist nicht möglich.
!  Die Vereinbarung gilt unbefristet!
!  Diese Regelung gilt für alle Bediensteten des Magistrates Linz, der AKh Linz GmbH, der SZL GmbH und der IKT Linz GmbH.

Hinweis: Darüber hinaus bleibt die gesetzliche Feiertagsregelung für Evangelische und Altkatholiken unberührt.