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Inhalt:

Pflegefreistellung

Der/Die Mitarbeiter/in hat Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn er/sie aus einem der folgenden Gründe an der Dienstleistung verhindert ist

  • wegen der notwendige Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten oder verunglückten nahen Angehörigen oder
  • wegen der notwendige Betreuung eines eigenen Kindes, Wahl- oder Pflegekindes, wenn die Person, die das Kind ständig betreut hat, wegen Tod, Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt, Verbüßung einer Freiheitsstrafe sowie einer anderweitigen auf behördlicher Anordnung beruhenden Anhaltung oder schwerer Erkrankung für diese Pflege ausfällt.

Als nahe Angehörige sind der/die Ehegatte/in und Personen anzusehen, die mit dem/der Mitarbeiter/in in gerader Linie verwandt sind, weiters Geschwister, Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie der/die Lebensgefährte/in.

Die Pflegefreistellung darf im Kalenderjahr das Ausmaß der dienstplanmäßig vorgesehenen Wochendienstzeit nicht übersteigen.

Darüber hinaus besteht Anspruch auf Pflegefreistellung bis zum Höchstausmaß einer weiteren Woche für die notwendige Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten Kindes, Wahl- oder Pflegekindes bis zum 12. Lebensjahr.

Die zweite Woche der Pflegefreistellung kann auch für eine neuerliche Erkrankung oder für dieselbe Erkrankung verwendet werden. Es ist daher möglich zwei Wochen ununterbrochene Pflegefreistellung zu beziehen.

Auch eine Pflegefreistellung für im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder des Ehepartners/der Ehegattin, des eingetragenen Partners/Partnerin oder Lebensgefährten/Lebensgefährtin sowie für leibliche Kindes des Mitarbeiters, welche in einem anderen Haushalt leben ist zulässig.

Sollten die Ansprüche gänzlich verbraucht worden sein, kann bei Kindern unter 12 Jahren jedenfalls ein Urlaub ohne vorherige Genehmigung angetreten werden.

Begleitpflegefreistellung:

Bei einem stationären Aufenthalt von unter 14-jährigen Kindern in einer Heil- oder Pflegeanstalt ist eine Begleitpflegefreistellung möglich.

 

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Pflegefreistellung – Dienstanweisung:

https://imag.linz.at/at.linz.imag/export/sites/imag/richtlinien/Dienstanweisungen/_dokumente/Pflegefreistellung_Aenderung.pdf

Formular:

https://imag.linz.at/at.linz.imag/export/sites/imag/servicezone/_Formulare/Pflegefreistellung.doc