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„Begünstigung für Magistratsbeamte“ bei Pendlergebühren

Betreffend des Aufruhrs in den Linzer Medien, wegen der sogenannten „Begünstigung für Magistratsbeamte“ bei Pendlergebühren auf dem Urfahrmarkt-Gelände möchten wir folgendes klarstellen:

Wir finden es keinesfalls verwerflich, wenn sich die Personalvertretung für Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Magistrates Linz einsetzt.

Grundsätzlich stimmen wir damit überein, dass diese Parkgebühren eine finanzielle Belastung für alle (!) Pendler darstellt. Unser Lösungsansatz würde aber eine Entlastung für alle Pendler ermöglichen. Die Personalvertretung ist aber nur für die MitarbeiterInnen des Magistrates Linz zuständig und kann sich so auch nur für Verbesserungen der eigenen KollegInnen einsetzen. Unsere MitarbeiterInnen liegen der PV eben am Herzen.

Für eine finanzielle Unterstützung, in welcher Art und Weise auch immer, werden wir kämpfen und in Verhandlungen mit dem Dienstgeber und der Stadtpolitik eintreten. Wir könnten uns vorstellen, dass ähnlich wie beim Jobticket der LinzAG Linien, ein kostengünstiger Tarif für alle Betriebe mit Pendlern angeboten wird.

Eigentlich hätten wir uns erwartet, dass die Pendlerallianz unseren konstruktiven Vorschlag aufgreift, anstatt ihn öffentlichkeitswirksam zu torpedieren. Wir lassen uns jedenfalls nicht entmutigen und werden unserem gesetzlichen Auftrag vehement nachkommen.

Important!

Auszug aus dem OÖ. Gemeinde-Personalvertretungsgesetz:

§ 2) Aufgaben der Personalvertretung:
(1) Die Personalvertretung ist nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Landesgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern.

(2) Die Personalvertretung hat sich bei ihrer Tätigkeit von dem Grundsatz leiten zu lassen, den Bediensteten unter Bedachtnahme auf das öffentliche Wohl nach besten Kräften zu dienen.