Seitenanfang


Inhalt:

Service

Abfertigung Neu

Für alle Bediensteten, die ab dem 1. 9. 2003 in den Dienst der Stadt Linz aufgenommen wurden, gilt die „Abfertigung Neu“: Die Abfertigung Neu berechnet sich nach den Beitragsleistungen des Dienstgebers an die so genannte Mitarbeitervorsorgekasse (monatlich 1,53 % des Gehalts). Solche Beiträge werden ab dem 2. Monat des Dienstverhältnisses abgeführt. Im Gegensatz zur „Abfertigung alt“ erhalten […]

Mehr vom Beitrag Abfertigung Neu lesen


Abfertigung für Vertragsbedienstete

Anspruch und Ausmaß Anspruch und Ausmaß der Abfertigung für Vertragsbedienstete mit Diensteintritt vor dem 1. 9. 2003 sind in § 32 der städtischen Vertragsbedienstetenordnung (VbO, 25.11.2005). Den Vertragsbediensteten gebührt beim Enden des Dienstverhältnisses grundsätzlich eine Abfertigung, wenn es ununterbrochen mindestens 3 Jahre gedauert hat. Kein Anspruch auf Abfertigung besteht, wenn: das Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit […]

Mehr vom Beitrag Abfertigung für Vertragsbedienstete lesen


» Neuere Beiträge