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Gewerkschaft prüft Auswirkungen des Pausen-Urteils

Die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs widmete sich der bezahlten Mittagspause im Bundes-Beamtendienstrecht. Anlass war die Klage eines Postmitarbeiters, dem entgegen der bisherigen Praxis die Mittagspause nicht mehr als Dienstzeit angerechnet wurde. Mit einigem medialen Neidgetöse wurde jetzt das Urteil landesweit publik, nicht zuletzt, da sich einige Folgewirkungen ergeben können:

Die Gewerkschaft younion Linz Stadt prüft derzeit, ob das Urteil eine Verbesserung bei den Dienstzeiten der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Folge hat; und zwar sowohl für die Beamten als auch für die Vertragsbediensteten.

Schließlich macht es einen deutlichen Unterschied, ob bei Fixzeiten vor allem im Arbeiterbereich 2 Stunden pro Woche mehr als Dienstzeit gerechnet werden müssen (4 x 0,5 Stunden). Im Bereich der Gleitzeitregelung wäre das jede Woche 1 Stunde (bei 2x 0,5 Stunden Mittagspause).

Gegen die bezahlte Mittagspause wird der Dienstgeber argumentieren, dass seit Jahren eine andere Praxis gilt und die unbezahlte Mittagspause auch in der Gleitzeitregelung fixiert wurde. Als Gewerkschaft können wir dem auf den ersten Blick klar entgegenhalten, dass die gesetzlichen Bestimmungen Vorrang vor stadtinternen Vorschriften haben. Die Gleitzeitregelung kann keine einseitigen Verschlechterungen der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer anordnen, wenn das Gesetz einen Mindeststandard vorgibt.

Notice

Zwar erging die Entscheidung zum Bundesbeamtendienstrecht, die erste Überprüfung hat aber gezeigt, dass die Paragraphen wortgleich sind und der Verwaltungsgerichtshof selbst Bezug nimmt auf die oberösterreichische Landesbeamtenregelung (Vorentscheidung). Demnach sind die Argumente auf Gewerkschaftsseite deutlich besser als jene auf Dienstgeberseite. Deshalb werden wir rasch Verhandlungen mit dem Dienstgeber aufnehmen, um Rechtssicherheit herzustellen!