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Neues Laufbahn- und Karrieremodell für PV inakzeptabel!

Wie wir alle vor kurzem auf den IMAG Seiten lesen konnten gibt es ein neues so genanntes Laufbahn- und Karrieremodell im Magistrat Linz.

Dass der Magistrat Linz Mitarbeitenden ohne entsprechenden Lehrabschluss Unterstützung beim Erwerb von Lehrabschlüssen anbietet, ist äußerst positiv zu beurteilen.

Für die PV aber völlig unakzeptabel ist das so bezeichnete „Laufbahnmodell“ für MaturantInnen und AkademikerInnen, denn neue KollegInnen werden in der Einreihung um eine Stufe niedriger eingereiht. Schon allein deswegen kann nicht von einem Laufbahnmodell gesprochen werden, sondern es ist vielmehr ein „Rückstufungsmodell“. Am Anfang niedriger eingestuft zu werden und erst aufgrund eines Antrages und bei positiver Dienstbeurteilung, dann doch irgendwann in jene Einreihungsstufe zu kommen, wie alle anderen KollegInnen, die dieselben Tätigkeiten machen, ist eine Rückstufung. Zusätzlich hat der Dienstgeber durch dieses Modell eine weitere Dienstbeurteilung eingeführt. Vorgesetzte haben somit immer ein Druckmittel, damit neue MitarbeiterInnen schön brav alle Aufträge widerspruchslos erfüllen, sonst erfolgt eben keine Höherreihung. In Zeiten des Budgetdrucks stellt sich für die Personalvertretung zudem die Frage, ob dann nicht sowieso auf eine eventuelle Höhereihung „vergessen“ wird.
Grundlage der Einreihung ist die Einreihungsverordnung, die vom Linzer Gemeinderat beschlossen wurde. Diese Einreihungsverordnung ist vom Dienstgeber einzuhalten. Arbeitsplätze werden auf dieser Grundlage in Funktionslaufbahnen eingestuft. Wenn diese Einstufung nicht eingehalten wird, ist die Personalvertretung verpflichtet tätig zu werden. Gerade im Bereich von Juristischen, betriebswirtschaftlichen, wissenschaftlichen und technischen ReferentInnen mit Universitätsstudium ist eindeutig festgelegt, dass diese in die Funktionslaufbahn 11 einzustufen sind. Einschlägige Erfahrungen sind dann in dieser Funktionslaufbahn in der entsprechenden Gehaltsstufe abzubilden (sogenannte Vordienstzeiten). Zusätzlich hat die Personalvertretung auch Bedenken, ob dies nicht erst der Anfang einer generellen „Herabstufungswelle“ ist.

Für die Personalvertretung ist es inakzeptabel, dass erstens diese Einreihungsverordnung nicht eingehalten wird und zweitens, dass KollegInnen, obwohl sie dieselbe Arbeit machen – nur weil sie neu an den Magistrat gekommen sind – schlechter eingestuft werden. Die Personalvertretung wird daher rechtliche Schritte einleiten und die Stadt Linz klagen.