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Altersteilzeit für Honorarkräfte

Wir freuen uns eine sehr gute Nachricht für alle Honorarkräfte/Beschäftigte nach ABGB bekannt geben zu können.

Eine langjährige Forderung der Personalvertretung wurde nun vom Dienstgeber umgesetzt. Ab jetzt haben alle städtischen Honorarkräfte mit unbefristetem Dienstvertrag und Einstufung in eine Funktionslaufbahn die Möglichkeit die Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen.

Technische Gründe waren bisher ausschlaggebend, dass diese Forderung nicht umgesetzt werden konnte. Doch nun wurden die Hürden aus dem Weg geschafft!