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Fahrtkostenzuschuss – Schlechterstellung durch Klimaticket!

Ein Fahrtkostenzuschuss gebührt KollegInnen aufgrund einer gesetzl. Regelung sowie der Nebengebührenverordnung des Magistrates bzw. der Statutarstädte. Bisher orientierte sich das System und der finanzielle Zuschuss an Gebietszonen, was jedoch durch die Einführung des Klimatickets so nicht mehr möglich ist. Aus diesem Grund verlieren nun zahlreiche KollegInnen ihren Fahrtkostenzuschuss oder er wurde erheblich reduziert.

Die Personalvertretung hat seit dem Bekanntwerden, dass der Fahrtkostenzuschuss gekürzt wird, sofort Verhandlungen mit dem Dienstgeber aufgenommen, da wir die Neuberechnung nicht ganz nachvollziehen können. Bei der letzten Besprechung mit der Personaldirektorin wurde das Thema von uns erneut angesprochen. Von Seiten des Dienstgebers wird nun eine Anpassung an die landesgesetzlichen Vorschriften bzw. Berechnungen angedacht, die zumindest eine geringfügige Verbesserung bringen würden.

Ungelöst bleibt, dass für viele KollegInnen öffentliche Verkehrsmittel aufgrund ihres Wohnortes nicht zum Weg in die Arbeit in Frage kommen. Wie in unserer Zeitung you_direct vom Dezember 2021 bereits angesprochen, ist zwar die grundsätzliche Idee durch das Klimaticket der Bundesregierung den öffentlichen Verkehr zu fördern, positiv zu bewerten, allerdings sollte der öffentliche Verkehr dann auch so zur Verfügung gestellt werden, dass er für alle MitarbeiterInnen auch sinnvoll nutzbar ist. So wie sich die Situation allerdings momentan darstellt, bewirkt das neue Klimaticket leider nur, dass bei vielen KollegInnen weniger Geld am Konto ankommt.

Ein von der Bundesregierung mit dem Klimaticket ins Spiel gebrachter Klimabonus, der für PendlerInnen ohne gute Öffi-Infrastruktur regionale Zuschüsse vorsieht, soll Mitte des Jahres 2022 starten. Der Klimabonus beträgt maximal 200 Euro (mind. 100 Euro). Die Höhe wird regional je Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel abgestuft.

Weitere Info dazu: https://www.finanz.at/steuern/klimabonus/