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Info zum Abbau von Zeitausgleich Alt!

Die Zeitausgleich Alt Salden aller Mitarbeiter*innen sollen nun auf Hinweis des Dienstgebers bis 30.06.2025 möglichst abgebaut werden. Dazu soll ein Abbauplan gemeinsam mit den Führungskräften und den Mitarbeiter*innen, die sehr viel alten Zeitausgleich haben, erarbeitet werden. Für Mitarbeiter*innen, die bis dahin in den Ruhestand treten, braucht kein ZA-Abbauplan mehr erstellt werden.

Wichtig: Kommt es zu keinem vollständigen Abbau des bestehenden Guthabens bis zum 30.6.2025, verfällt dieses nicht, sondern wird ausbezahlt!