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Vorrückungsstichtag: Bund überrumpelt seine Bediensteten

Wie berichtet, ist unser Anrechnungssystem bei Vordienstzeiten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes rechtswidrig – Zeiten vor 18 müssten auch angerechnet werden, doch Bund und Länder wehren sich seit nunmehr über 5 Jahren gegen eine solche Anrechnung und Verbesserung.

Zuletzt hat der Gesetzgeber sowie die Stadt Linz einen Verjährungsverzicht abgegeben, um eine vernünftige Lösung gemeinsam auszuarbeiten.

Der Bund ist nunmehr wortbrüchig geworden und hat die Zeit bisher genutzt, um seine Bediensteten mit einer überfallsartigen Novelle zu überrumpeln und damit rechtzeitige Klagen auszuschließen. Dies mit dem Effekt, dass keinesfalls Vorteile für die Bediensteten entstehen; erforderlichen Nachzahlungen sollte so der Boden entzogen werden. Die Gewerkschaft auf Bundesebene (GÖD) hat dazu wie folgt Stellung genommen (Auszug aus der Resolution vom 19.1.2015):

„Am 15. Jänner 2015, um 23.28 Uhr, wurde der GÖD erstmals ein Entwurfstext ohne Erläuterungen mit neuen Besoldungsverläufen übermittelt, der eine Zwangsüberleitung (!) der Kolleginnen und Kollegen in die neue Struktur vorsieht. Nach erster Durchsicht des Entwurfes wurde das Bundeskanzleramt am 16. Jänner auf mehrere gravierende Mängel aufmerksam gemacht, doch leider hat die zuständige Staatssekretärin kein Mandat für weitere Verhandlungen erteilt.

Somit ist festzuhalten:
1. Der dem Parlament zugeleitete Entwurf weist zahlreiche sowohl systematische, inhaltliche als auch technische Mängel auf.
2. Diese Mängel führen – entgegen getätigten Zusagen – zu erheblichen Verlusten in der Lebensverdienstsumme und zu direkten finanziellen und anderen Nachteilen unmittelbar nach der Überleitung. Das ist völlig inakzeptabel!
3. Die vorgesehene Deckelung bei der Anrechnung von Erfahrungszeiten sowie Präsenz- und Zivildienstzeiten entspricht nicht der Judikatur des EuGH und ist daher europarechtswidrig.

Die GÖD fordert daher:
Die unverzügliche Fortführung der Verhandlungen, um das System so zu gestalten, dass jegliche Benachteiligung von Kolleginnen und Kollegen beseitigt wird!
Die Reparatur des ohne unsere Zustimmung eingebrachten Gesetzesentwurfes muss noch im ersten Halbjahr 2015 – unter Einhaltung einer ausreichenden Begutachtungsphase – erfolgen.“

Was heißt das für die Bediensteten der Stadt Linz?

  1. Das Bundesrecht gilt für uns nicht, daher hat die Entwicklung auf Bundesebene keine direkten Auswirkungen auf unser Gehaltsmodell.
  2. Wir haben aber keine Sicherheit davor, dass der Landesgesetzgeber nicht ebenso überfallsartig seine Lösung durchboxen will.
  3. Wir halten uns daher alle nötigen Schritte offen: solange es in OÖ. vernünftige und konstruktive sozialpartnerschaftliche Verhandlungen bzw. Gespräche gibt, werden wir keine Klage einbringen. Sollte aber die Landesregierung ähnlich wie der Bund agieren, sind wir auf die Einbringung von Klagen sehr gut vorbereitet.

Die Vorgehensweise der Bundesregierung ist völlig inakzeptabel: vorher in Gesetzen zu pfuschen und hinterher ohne Verhandlungen die Bediensteten zu enteignen entspricht  nicht unserem Verständnis von Sozialpartnerschaft!

 

Important!

Hinweis: Im Rechtsstreit um die Vordienstzeiten ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes noch offen; aus dieser soll abzulesen sein, wie hoch allfällige Nachzahlungen sein könnten. Wir rechnen mit einer Entscheidung ab April 2015.

Medienlinks:

http://derstandard.at/2000010592401/Beamte-Neue-Gehaltsregeln-bleiben-umkaempft

http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/4641602/Beamte_Konflikt-um-Eilbeschluss

http://www.format.at/newsticker/beamte-neue-gehaltsregeln-5425002