Der Vorrückungsstichtag bestimmt unser Gehalt. Seit den aktuellen Gerichtsentscheidungen, wonach bestimmte Zeiten vor 18 anzurechnen sind, ist auch dem Landesgesetzgeber klar, dass die alte Reparatur des Gehaltsrechts aus 2011 gescheitert ist. Eine neue Regelung wird gerade ausverhandelt.
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